Was sind die wichtigsten Fachanwendungen
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
KIM ist ein Kommunikationssystem, welches eine schnelle, sichere Kommunikation sensibler Gesundheitsdaten über Einrichtungen, Sektoren und Fachbereiche hinweg ermöglicht. Dokumente (z. B. Befunde, Arztbriefe) und Nachrichten können sicher verschlüsselt per E-Mail versendet werden.
eRezept – eLeistungsnachweis – eVerordnung
Das eRezept ist die digitale Version des Papierrezepts. Es wird digital erstellt und signiert und verschlankt den gesamten Prozess von der Rezeptausstellung bis hin zur Einlösung in Apotheken. Für Pflegebetriebe ist der eLeistungsnachweis angedacht, für Heil- und Hilfsmittelerbringer die eVerordnung.
elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan bietet eine digitale Übersicht aller aktuell eingenommenen Medikamente. Zusätzlich können weitere medikationsrelevante Informationen hinterlegt werden, beispielsweise Allergien oder Unverträglichkeiten. So wird eine optimal abgestimmte Behandlung ermöglicht und Wechselwirkungen werden vermieden.
elektronische Patientenakte (ePA)
Dank der elektronischen Patientenakte können alle gesundheitsbezogenen Daten, Dokumente und Unterlagen zentral an einem Ort gespeichert und eingesehen werden. Die Datenhoheit liegt dabei in den Händen der Patient:innen, welche die Informationen ausgewählten medizinischen Fachkräften zur Verfügung stellen können. Die elektronische Patientenakte (ePA) ist dabei eine der zentralen Anwendungen, die die Grundlage für viele weitere Entwicklungs- und Ausbaustufen der Telematikinfrastruktur ist. In der ePA können Patient:innen ihre eigenen medizinischen Daten zentral speichern und verwalten und ihren behandelnden Ärzt:innen und Therapeut:innen zur Verfügung stellen. Mit jeder neuen Anamnese, jedem:jeder neuen Ärzt:in und jeder neuen Therapie kann die ePA ergänzt werden – von Ärzt:innen direkt, aber auch von Angestellten wie MFAs. Ziel ist es, immer einen aktuellen Stand der medizinisch relevanten Dokumente und Informationen abzubilden. Die Nutzung der ePA ist grundlegend freiwillig. Allerdings strebt die gematik an, dass alle Patient:innen automatisch eine ePA erhalten. Wer dies nicht möchte, soll künftig aktiv widersprechen müssen. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützt diese Pläne, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden sollen.
ePA ist künftig verpflichtend:
Die ePA für Alle wird es ab Januar 2025 als Teil der Regelversorgung geben. Die ePa erhöht die Effizienz der Behandlung und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern. Dabei sind die Daten mit den höchsten Sicherheitsstandards, geschützt und nur über das Gesundheitssystem der sogenannten Telematikinfrastruktur erreichbar.
TI-Messenger
Der Messenger-Dienst ermöglicht eine schnelle, direkte Kommunikation in Echtzeit über Kurznachrichten. Ob Rückfragen zu verordneten Medikamenten, Therapiemaßnahmen oder Hilfsmitteln, ob Infos über vorliegende Laborbefunde oder Rückrufbitten – mit TIM geht all das ganz schnell und unkompliziert.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Neben den Versichertenstammdaten können Patient:innen weitere Gesundheitsdaten für Notfälle freiwillig auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern. Dazu gehören Medikamente, Allergien, Diagnosen und Kontaktdaten von Angehörigen ebenso wie Hinweise auf Patientenverfügungen oder Organspendeausweise.